Prüfung u. Wartung Feuerlöscher


Prüfung Feuerlöscher Pulver-/ Schaum-/CO2- /Wasser nach §15 BetrSichVo
(in zeitlichen Abständen von längstens zwei Jahren zu prüfen)

                                     

Wenn die Prüfung mehr als zwei Jahre zurück liegt, kontaktieren Sie uns. Unser Sachverständiger kontrolliert die Dichtungen und Ventile,
erkennt Materialermüdung und Verschleiß und analysiert die Lösch- und Treibmittel hinsichtlich Konsistenz, Volumen und Gewicht.

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